Der WWF informiert:Boddenschutz an der Ostsee auf 750 QuadratkilometernUmweltminister Methling, Sportler, Angler und WWF vereinbaren Schutzkonzept Freiwillige Regionalvereinbarung für den StrelasundFreiwillige Regionalvereinbarung für das Gebiet Strelasund/Zudar im Rahmen der Freiwilligen Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund“ zwischen Wassersport- und Angelvereinen und maritimen Gewerbetreibenden der Region Strelasund/Zudar, WWF, und dem Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern 1. Bezug zur Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund“ Mit dieser Regionalvereinbarung wird die am 21.02.2004 in Greifswald geschlossene Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund“ zwischen Landesanglerverband, Landeskanuverband, Landesruderverband und Seglerverband Mecklenburg-Vorpommern, dem Umweltministerium und WWF für das Gebiet Strelasund/Zudar umgesetzt. 2. Geltungsbereich Das Gebiet umfasst im Westen die Gewässerabschnitte bis zur Grenze des Natura2000-Gebietes Greifswalder Bodden/Strelasund. Östlich wird das Gebiet im Süden durch die Insel Riems begrenzt, im Norden in Höhe der Dumsevitzer Kreidebrüche. 3. Schutz- und Nutzungskonzept Diese Regionalvereinbarung ist das Ergebnis zahlreicher Treffen und Vor-Ort-Termine, die von März 2004 bis Juni 2005 in dem oben beschriebenen Gebiet stattgefunden haben. In die Erarbeitung der Regionalvereinbarung waren die ansässigen Wassersport- und Angelvereine, ehrenamtlich tätigen Ornithologen sowie das Umweltministerium mit seinen nachgeordneten Behörden eingebunden. Der gesamte Prozess wurde durch das WWF-Projektbüro Ostsee koordiniert und moderiert. Das Umweltministerium wird die dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen in den Managementplan für das Natura2000-Gebiet „Greifswalder Bodden und Strelasund“ übernehmen. 4. Ausgangslage Der Strelasund stellt aus Naturschutz-Sicht, insbesondere für die Vogelwelt, ein bedeutungsvolles Bindeglied zwischen dem Greifswalder Bodden und den nördlichen Rügenschen Bodden dar. Seine Buchten und Wieken sind für brütende und rastende Vögel von überlebenswichtiger Bedeutung. Windgeschützte Uferbereiche werden oft von mehreren Tausend Wasservögeln zur Nahrungssuche oder Rast genutzt. Der Strelasund mit seinen Anhangsgewässern ist immer als Gesamtlebensraum zu betrachten, da zwischen den einzelnen Buchten und Wieken ständige Austauschbewegungen bestehen. Schwerpunkt dieser Freiwilligen Vereinbarung sind daher die Anhänge und windgeschützten Uferbereiche des Strelasunds. Für Wassersport und Angeln hat das Gebiet ebenfalls eine hohe Bedeutung. Das gilt sowohl für die Mitglieder der zahlreichen Vereine als auch für die immer größere Zahl von Angel- und Wassersporttouristen. Attraktiv sind neben den Wieken und Buchten auch geschützte Uferbereiche. Weit über die Region hinaus ist der Strelasund als hervorragendes Angelrevier bekannt. Hauptsächlich vom Boot aus wird hier Hecht, Zander, Barsch, Aal, Flunder, Hering und Hornfisch geangelt. 5. Inhalt der Vereinbarung Schoritzer und Maltziener Wiek Ein großer Teil des Gebietes steht unter Naturschutz. Hier finden sich ab dem Frühsommer die ersten Gründelenten zu ihrer alljährlichen Mauser ein. Ab September/Oktober nimmt die Zahl der rastenden Enten, jetzt auch der Tauchenten, ständig zu. In den randlichen Flachwassergebieten finden unzählige Watvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel und Rotschenkel wochenlang Nahrung. Auf den umgebenden Wiesen brüten Watvögel, in den Schilfufern ziehen Enten ihre Jungen auf und die kleinen Inseln werden von Schwänen und Seeschwalben als Brutplatz genutzt. Es wird vereinbart: Die innere Schoritzer Wiek mit der Maltziener Wiek bis zur Grenze des Naturschutzgebietes „Schoritzer Wiek“ wird nur von den Anliegern in Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung befahren. Das NSG „Schoritzer Wiek“ wird ganzjährig nicht befahren. Ausgenommen davon ist die Durchfahrt zu den Anlegern in der inneren Wiek. Die nördöstliche Verlängerung des NSG bis in Höhe der Dumsevitzer Kreidebrüche wird ganzjährig nicht befahren. Ausgenommen davon ist in dem Bereich nördlich der natürlichen Rinne, die die Zufahrt zur Wiek bildet, das Hornfischangeln jährlich in der Zeit vom 20.04. bis 20.05. Wenn der Hornfisch früher bzw. später eintrifft, verschiebt sich die Ausnahme entsprechend. Gosehaken Dieser flachgründige, geschützte Bereich wird von zahlreichen Wasservögeln als Rastplatz genutzt. Darunter sind verschiedene Entenarten, Zwerg- und Gänsesäger, Höcker- und Singschwäne. Es wird vereinbart: Der Gosehaken östlich Liner Ort wird bis zur 2m-Tiefenlinie ganzjährig nicht befahren. Puddeminer und Glewitzer Wiek Die Gewässerteile um den Vogelhaken Glewitz sind Bestandteil des gleichnamigen Naturschutzgebietes. Besonders der Sandhaken ist für rastende Wasservögel von Bedeutung. Die relativ windgeschützten Wasserflächen beider Wieken bieten unzähligen Tauch- und Gründelenten günstige Ruheflächen. Im Herbst rasten hier viele tausend Kraniche, Gänse, Enten und Watvögel. Es wird vereinbart: Der Vogelhaken Glewitz sowie die Glewitzer Wiek werden bis zur 2m-Tiefenlinie ganzjährig nicht befahren. Ausgenommen davon ist der Nordteil der Glewitzer Wiek bis zur Südgrenze des Fahrwassers in Höhe der Tonne P3, dieser Bereich kann in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September befahren werden. Die Puddeminer Wiek wird bis auf 20 m beidseitig des Fahrwassers ganzjährig nicht befahren. Dies gilt östlich ab Tonne P3, westlich ab Tonne P8. Gustower Wiek Dieses Gewässer hat eine sehr hohe Bedeutung für die Rast von Höcker- und Singschwänen. Größere Ansammlungen sind bereits ab Juli/August festzustellen. Ab Spätsommer halten sich hier viele Reiher-, Tafel- und Schellenten auf. Auch für Gänse- und Zwergsäger ist die Gustower Wiek ein wichtiger Rastplatz. In den Schilfgürteln brüten Rohrsänger und der seltene Gänsesäger. Auf der Insel Prosnitzer Werder brüten Höckerschwäne und Reiherenten, außerdem befindet sich hier die größte Flussseeschwalbenkolonie der gesamten Boddengewässer. Es wird vereinbart: Die Gustower Wiek wird ganzjährig nur im Bereich von Fahrwasser (östlich bis auf 20 m) und Hafen befahren. Wamper Wiek In dieser relativ flachgründigen Wiek sind große Zahlen rastender Höckerschwäne, Reiher- und Tafelenten sowie Blessrallen anzutreffen. Sie finden hier stets windgeschützte Bereiche und somit gute Rastbedingungen. Die teilweise sehr breiten Schilfgürtel ermöglichen eine ungestörte Jungenaufzucht zahlreicher Wasservögel. Es wird vereinbart: Bis zur Grenze des Laichschonbezirkes wird der Flachwasserbereich bis zur 2m-Tiefenlinie nur in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September befahren, dabei ist ein Abstand von mindestens 50 m vom Schilfgürtel einzuhalten. Kemlade Dieses windgeschützte und größtenteils verkrautete Gewässer bietet ideale Rast- und Brutbedingungen. Höckerschwan, Stock- und Reiherente brüten im Schilfgürtel, Wasserrrallen ziehen hier ihre Jungen auf. Neben zahlreichen Entenarten rasten hier im Herbst auch Gänse- und Zwergsäger. Es wird vereinbart: Die Kemlade einschließlich der vorgelagerten Bucht wird ganzjährig nicht befahren. Davon ausgenommen ist das Hornfischangeln in der vorgelagerten Bucht in der Zeit vom 20.04. bis 20.05. Wenn der Hornfisch früher bzw. später eintrifft, verschiebt sich die Ausnahme entsprechend. Miltzower Bucht Ganzjährig sind in der Miltzower Bucht vor allem Reiherenten und Höckerschwäne anzutreffen. Hier überwintern Pfeifenten, Schellenten, Zwerg- und Gänsesäger sowie Blässgänse und Singschwäne. Von besonderer Bedeutung für den Vogelschutz ist der westliche Bereich der Bucht. Es wird vereinbart: Der westliche Teil der Miltzower Bucht bis zu einer imaginären Nord-Süd-Linie wird ganzjährig nicht befahren. Der restliche Bereich wird nur in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September befahren. Deviner See Der Deviner See beherbergt zahlreiche seltene Vogelarten. Neben der seltenen Rohrweihe nutzen Enten, Schwäne und Rohrsänger die Schilfgürtel zur Brut. Für Flussseeschwalben ist der See ein bedeutungsvolles Nahrungsrevier. Zur Rastzeit finden sich oft tausende Grau-, Saat-, Bless- und Kanadagänse ein. Allein die Zahl der rastenden Reiherenten geht oft über 1000 hinaus. Es wird vereinbart: Der Flachwasserbereich um das Naturschutzgebiet Devin wird ganzjährig bis zur 2m-Tiefenlinie nicht befahren. Der Deviner See wird nur in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September befahren, dabei wird ein Abstand von mindestens 50 m zum Schilfgürtel und eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 3 kn eingehalten. Ziel ist, dass die Frequentierung des Deviner Sees mit Angel- und Sportbooten nicht zunimmt. Die Bootsnutzung soll während der Laufzeit der Vereinbarung bis Ende 2006 so genau wie möglich erfasst werden. Dieses Monitoring wird von den im NSG Halbinsel Devin tätigen Mitarbeitern des StAUN übernommen, in den Sommermonaten 2006 außerdem von der Jugendabteilung des Yachtclub Strelasund. Nach der Saison 2006 wird in einer Saisonauswertung die Einhaltung und Praktikabilität der Vereinbarung überprüft. Bei positiver Evaluation verlängert sich die Vereinbarung automatisch um 3 Jahre. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung bzw. deutlich erhöhter Bootsnutzung auf dem Deviner See sollen Festmach-Tonnen (Moorings) im See installiert werden, gleichzeitig wird beim WSA Stralsund Ankerverbot beantragt. Die Anzahl der Tonnen (max. 10) begrenzt dann die Anzahl der Boote, die gleichzeitig auf dem Deviner See zulässig sind. Im Falle der Ausweisung des Deviner Sees als Naturschutzgebiet werden die in der Vereinbarung getroffenen Regelungen für das Befahren in die NSG-Verordnung übernommen. Die Zufahrten zu Häfen und Liegeplätzen sind von dieser Vereinbarung nicht betroffen. Eine zusammenhängende grafische Darstellung der Vereinbarung befindet sich in der beiligenden Karte, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Stralsund, 29. August 2005
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