Trittstein Lt. Arngast

Nachrichten für Küstenpaddler - Trittstein Leuchtturm Arngast (Jadebusen)

Der DKV-Küstenreferent informierte uns (übers Seekajakforum )über einen Brief der NP - Verwaltung Niedersachsens:

die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer erteilt auf Antrag des DKV am 22.01.03 den Mitgliedern des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. eine "unbefristete Befreiung von den Verboten des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 1 und 2 NLPG (Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer) zur Einrichtung eines Trittsteins für Seekajakfahrer in der Ruhezone I/36 am Leuchtturm Arngast.

Die Befreiung ergeht unter folgenden Widerrufsvorbehalt:

Sie kann widerrufen werden, wenn die weiter aufgeführten Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden.

Damit Natur und Landschaft, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden, werden folgende Nebenbestimmungen verfügt:
1. Das jeweilige Mitglied des verbandsangehörigen Vereins hat bei der Nutzung des Trittsteins eine Kopie dieser Befreiung einschl. Anlage und den Mitgliedsausweis bei sich zu führen. Beides ist auf Verlangen zur Kontrolle berechtigten Personen vorzulegen.
2. Die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Trittstein aufhalten, darf in der Regel 10 Personen nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist vorher mit der Nationalparkverwaltung Rücksprache zu halten. Ansprechpartner ist Herr Kathmann, Tel. 04421/911278).
3. Die Kajakfahrer dürfen sich nicht weiter als 50 Meter von den Booten entfernen.
4. Die Nutzung des Trittsteins ist auf die unbedingt notwendige Zeit zur Erholung zu beschränken.
5. Die Kajakfahrer haben sich so zu verhalten, dass die Beschädigung der im Schutzgebiet wildwachsenden Pflanzen und die Beunruhigung der dort wildlebenden Tiere auf ein Minimum beschränkt wird. Darüber hinaus ist § 42 Abs. 1 BnatSchG zu beachten (siehe Anlage).

Dieser Bescheid ... ergeht unter dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen.

Haftungsausschluss:
... Die Nutzung des Trittsteins geschieht auf eigene Gefahr ...

Kostenentscheid:
Die Entscheidung über diesen Antrag ist kostenpflichtig. ...

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag: Schuhmann

Anmerkung U.Beier, DKV-Referent für Küstenkanuwandern:
Eine Kopie dieses Schreibens einschließlich der Anlage können DKV-Mitglieder bei der Geschäftsstelle des DKV anfordern: Mail an DKV: service@kanu.de
Die bislang befristete Befreiung war im letzten Jahr abgelaufen und ist ab sofort unbefristet verlängert worden. Außerdem ist es nunmehr nicht mehr nötig, vor Beginn der Fahrt zum Trittstein die zuständige Wasserschutzpolizei zu informieren und nach Ablauf der Saison eine Aufstellung über die Anzahl der Fahrten und der Teilnehmer pro Fahrt inkl. Verweildauer bei der Nationalparkverwaltung einzureichen.
Weitere Trittsteinwünsche stehen - im Gegensatz zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer - derzeit nicht zur Diskussion, da es mit der Novellierung des Nationalparkgesetzes Niedersächsisches Wattenmeer (11.07.01) ohnehin erlaubt ist, die Ruhezone unter folgenden Bedingungen zu betreten: "(Der Besatzung von Sportbooten ist es) zum vorübergehenden Aufenthalt (erlaubt, die Ruhezone "im Umkreis von 50 Metern um das Boot" zu betreten, sofern sie) direkt neben einem die Ruhezone querenden Fahrwasser trocken gefallen sind." (§ 11 Punkt 4 NLPG).
Insofern brauchte der "Trittstein Knechtsand" nicht verlängert zu werden, da im Süden das Fahrwasser "Robinsbalje" entlang führt, an deren Rand man trocken fallen darf.

Weitere Anmerkung des KVU-Wanderwartes/LKV Küstenreferenten:
Zur aktuellen Diskussionslage bzgl. der angestrebten neuen Befahrensregelung für den NP-Wattenmeer gibt es einige Infos über die Diskussion mit dem NP-Amt Ndrs auf der Seite
Verhandlungsstand zur Befahrensverordnung im Ndrs. NP Wattenmeer 1
Verhandlungsstand zur Befahrensverordnung im Ndrs. NP Wattenmeer 2

der Wanderwart  - aktualisiert am 07.06.2004 11:00

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