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Mal was anderes
| 2004 berichteten wir zum
Thema Befahrensverbote und Heidebäche folgenden Sachverhalt:
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Oertze
- Gerichtsentscheid zugunsten Kajakfahrer
Vom LKV-Präsident: DKV-Pressemeldung
Deutscher Kanu -Verband begrüßt Entscheidung des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts
Chance für gemeinsames Nebeneinander von Natursport und Naturschutz
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13.12.2001
Normenkontrollanträgen des Landes-Kanu-Verbandes Niedersachsen,des Turn- und
Sportvereins Hermannsburg sowie von weiteren vier Kanusportlern stattgegeben. Damit
wurden Teile der Verordnung des Landkreises Celle über das Landschaftsschutzgebiet
" Südheide" für nichtig erklärt.
Die Kläger hatten sich gegen das Verbot, die Fliessgewässer in dem
Landschaftsschutzgebiet zu befahren, gewandt.Betroffen war in erster Linie die
Örtze.
In seinem Urteil hielt das Gericht fest, es sei nicht feststellbar, dass Bootfahren
dem Schutzzweck einer Landschaftsschutzverordnung ausnahmslos zuwider laufe.
Vielmehr sei darauf abzustellen, wie geübt der Bootfahrer ist,welche Größe das
Boot hat, welcher Wasserstand erreicht ist und zu welcher Jahreszeit eine Befahrung
erfolgen soll. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte seien sodann differenzierte
Regelungen zu erstellen.
Der Deutsche Kanu - Verband (DKV) sieht mit diesem Urteil seine bisherige Auffassung
bestätigt, dass sich Naturschutz und Natursport nicht ausschliessen. " Es ist
durchaus möglich, dass auch in Schutzgebieten Kanusport unter Berücksichtigung der
speziellen Verhältnisse ausgeübt werden kann" erklärte Ulrich Feldhoff,
Präsident des DKV. "Gerade die im DKV organisierten Kanusportler verfügen
über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten und bieten so die Gewähr für
einen natur- und landschaftverträglichen Kanusport" so Feldhoff.
Auch der für Umweltfragen zuständige Vizepräsident Dr. Karl Albrecht Kumm sieht
mit dem aktuellen Urteil eine Chance für Naturschutz und Kanusport. " Das
Urteil zeigt deutlich auf, dass Fehler in der Vergangenheit gemacht wurden."
Der Kanu-Verband ist der Auffassung, dass sich der zuständige Landes Kanu-Verband
Niedersachsen und der Landkreis Celle an einen Tisch setzen und ein gemeinsames
Konzept zur Nutzung der Örtze und der übrigen Gewässer im Landkreis erarbeiten
sollten. Er verwies hierzu auf die Entwicklung an der Wieslauter (Rheinland-Pfalz).
Dort war im April ebenfalls eine Verordnung, die das Befahren verbot, durch das
Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz aufgehoben worden. Mittlerweile wurde
zwischen dem Pfälzischen Kanu - Verband und der zuständigen Naturschutzverwaltung
eine einvernehmliche Regelung erarbeitet, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
" Wir werden die Entscheidungsgründe sorgfältig studieren und uns sodann an
die zuständigen Stellen wenden, um gemeinsame Lösungen zu finden" erklärte
auch der Präsident des Landes Kanu - Verbandes Niedersachsen, Dr. Otto Stumpf,
seine Verhandlungsbereitschaft.
Link: Der DKV http://www.kanu.de/alle_news.html |
| Mittlerweile ist eine neue
Verordnung in Kraft gesetzt worden
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| Befahrensregelung von Fließgewässern im Landkreis Celle
http://www.landkreis-celle.de/php/index.php?id=259&sid=559&hi=259
Zulässige Befahrung mit folgenden Einschränkungen:
- Örtze bachabwärts ab der Mühle in Müden
- Lachte bachabwärts ab der Brücke K 42 bei Jarnsen
- Aschau bachabwärts ab dem Parkplatz des Schützenplatzes in Eschede
Jeweils
- täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr
- ausschließlich mit Paddelbooten (Kanus, Canadier, Kajaks) von maximal 6 m Lange
und 1 m Breite,
- soweit die jeweils an den Ein- und Ausstiegsstellen bzw. Streckenabschnitten
gesetzten Pegel "grün" anzeigen
- und an der Örtze das Ein- und Aussteigen in /aus Boote(n)nur an den
gekennzeichneten Bootsanlegestellen
Die auf den zugelassenen Fließgewässern benutzten Boote sind beidseitig wie
folgt zu kennzeichnen:
- Für Boote von nicht organisierten und privaten Nutzern:
Durch das von einem Wasser- und Schifffahrtsamt zugeteilte Kennzeichen nach der
Binnenschifffahrt - Kennzeichnungsverordnung oder in mindestens 5 cm großer
Druckschrift die Ziffern der Personalausweis- oder Reisepassnummer
- Für die Boote der in den Landeskanuverbänden organisierten Kanuten:
Ortsangabe; ein gültiger DKV - Ausweis ist mitzuführen.
- Für die Boote der kanutouristischen Anbieter:
Firmenname und Bootsnummer oder die Kennzeichnung gemäß Nr. 1
Kanutouristische Anbieter müssen ab 15. 05.2006 das gültige Qualitäts- und
Umweltsiegel erfüllen. Hierzu gehören insbesondere eine adäquate Ausbildung und
die Überprüfung der Kriterien durch einen neutralen Gutachter.
In der Zeit zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober jeden Jahres ist das Fahren
mit Kanu/Kajak auf bestimmten Heidebächen im Landkreis Celle eingeschränkt
erlaubt. Genutzt werden dürfen Bach abwärts ausschließlich die Örtze ab der Mühle
in Müden, die Lachte ab der Brücke Kreisstraße 42 bei Jarnsen und die Aschau ab
der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Südheide“ an der Parkfläche Schützenplatz.
Erlaubt sind Paddelboote, Kanus, Kanadier und Kajaks mit einer Länge von maximal
sechs und einer Breite bis zu einem Meter. Der Nutzungszeitraum ist von 9 bis 18 Uhr
begrenzt. Die an den Ein- und Ausstiegsstellen sowie an den Brücken installierten
Wasserstandspegel müssen außerdem „grün“ anzeigen.
An den Booten nicht organisierter und privater Wassersportler muss beidseitig die
Personalausweis- oder Reisepassnummer des Bootsführers in mindestens fünf
Zentimeter großer Druckschrift angebracht sein. Entsprechende Klebefolien sind bei
den Touristinformationen in Winsen, Müden, Hermannsburg, Wienhausen und Celle erhältlich.
Alternativ dürfen auch Zeichen entsprechend der
Binnenschifffahrts-Kennzeichnungsverordnung verwandt werden. Diese sind bei den
Wasser- und Schifffahrtsämtern zu beantragen (www.elwis.de).
Für in Kanuverbänden organisierte Paddler genügt die registrierte Markierung mit
Boots- und Vereinsnamen sowie Ortsangabe. Ein gültiger Ausweis des Deutschen
Kanu-Verband (DKV) ist mitzuführen. Kanutouristische Anbieter können ihre Boote
auch mit Firmenname und Nummer versehen.
Verboten
ist das Befahren der Nebengewässern der Örtze und Lachte (Wietze, Schmarbeck,
Sothrieth, Landwehrbach, Brunau, Brandenbach, Hasselbach, Angelbach, Mühlenbach,
Neuer Bach, Rollbach, Drellebach, Dallebach, Quambach, Lutter, Schmalwasser, Ahrbeck,
Köttelbeck) sowie die Heidebäche Bruchbach, Sunderbach, Kohlenbach, Allerbach,
Warmbeck und Wülwe. |
der Wanderwart - aktualisiert am 21.09.2005 11:00
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