Wümme-Naturschutzverordnung

Der Landkreis Verden hat im Frühjahr die „NSG-Verordnung Fischerhuder Wümmeniederung“ heraus gegeben. Danach sind bestimmte Teile der Wümme in Niedersachsen teilweise oder ganz gesperrt:

Der Nordarm ist aber in diesem Gebiet ab Flussmitte Bremer Gebiet. In Bremen haben wir bisher für handgetriebene Boote noch keine Einschränkung und so hat die mit der Pflege in Bremen beauftrage Stiftung Nordwest Natur den Vorschlag gemacht, hier einer Verordnung vorzugreifen und eine freiwillige Selbstbeschränkung abzuschließen wie auf der Semkenfahrt und dem Gröpelinger Fleet. Der LKV arbeitete daran - hier nun ein Ergebnis:

Kanurelevante Aspekte - der KSF informiert:

Nachdem seit einigen Jahren über eine Einschränkung des Wasserwanderns in den Wümmewiesen oberhalb von Borgfeld verhandelt wird und letztes Jahr für den Fischerhuder Bereich eine Verordnung für Niedersachen erlassen wurde, ist nun auch für das Bremer Gebiet zwischen Borgfeld und dem Hexenberg ein Ergebnis in Sicht. Am 1. Mai dieses Jahres könnte eine Vereinbarung in Kraft treten, die zwischen Naturschutzbehörden, Umweltverbänden, Fremdenverkehrsbetrieben sowie dem Landes-Kanu-Verband Bremen geschlossen werden soll. Allerdings ist dafür noch die Zustimmung des LKV Bremen auf der Jahreshauptversammlung Mitte März erforderlich. Die Tabelle zeigt die Beschränkungen auf den verschiedenen Gewässern der unteren Wümme. Zugute kommen diese Einschränkungen vor allem den zahlreichen Rastvögeln, z.B. Pfeifenten, Zwerg- und Singschwänen, die im späten Herbst und Winter die überfluteten Wiesen bevölkern und dem – nachtaktiven – Fischotter. Außerdem brüten auf den Wümmewiesen im Frühjahr viele seltene Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Brachvogel und Kampfläufer.

Obwohl in der Bremer Vereinbarung die gleichen Einschränkungen wie in der Fischerhuder Verordnung stehen, finden sich zusätzlich einige paddlerfreundliche Details. Insbesondere sollen sich alle Beteiligten um die Befahrbarkeit aller Sohlgleiten bemühen und um eine naturnähere Gestaltung des Südarms, was ausdrücklich auch den Paddlern zugute kommen soll.

Jeweils im Oktober sollen zwischen Behörden und Naturschutzverbänden Pflege- und Instandhaltungsarbeiten abgestimmt werden, die den Saisonstart im Mai des nächsten Jahres sicherstellen. Um die Fahrtenplanung zu vereinfachen gilt der Nordarm als befahrbar, solange der Pegel Hellwege (siehe www.nlwkn.de) nicht unter 60 cm liegt. Im Rahmen der Vereinbarung haben die Naturschutzverbände außerdem zugesagt, „erforderliche Naturschutzinformationen ... bei Vereinen" zu vermitteln. Es besteht also Anlass zur Hoffnung, dass in Zukunft mehr Öko-Schulungen angeboten werden können.

 

editor  - 15.03.2007 18:16

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