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Mitgliedschaftsbeträge und Arbeitsleistungen
Beitragsordnung des Kanu-Verein Unterweser e. V.
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 21. Januar 2005 gelten
ab dem 1. Januar 2005 folgende Beiträge
- keine Änderung seit 2001, aber neu: Einführung der Schnuppermitgliedschaft:
Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2005 (ergänzt 23.2.2007)
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Mitgliedschaft
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Jahresbeiträge
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Einmalige Aufnahmegebühr
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Aktive Mitglieder
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€ 60,00 *
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€ 60,00
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Jugendliche Mitglieder
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€ 40,00 *
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€ 40,00
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Schnuppermitglieder
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€ 40,00
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entfällt
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Familienmitglieder
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€ 30,00 *
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€ 30,00
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Fördernde Mitglieder
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€ 40,00
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€ 40,00
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Bootsplatzmiete
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€ 30,00
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Schlüsselpfand
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€ 30,00
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Spind
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€ 10,00
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*) Reduzierter Beitrag bei Leistung von mindestens 20 Stunden Arbeits- und
Reinigungsdienst im Jahr.
Wird kein oder weniger Arbeitsdienst geleistet erhöht sich der
Jahresbeitrag um € 7,50 neu - für 2007 erhöht] je nicht geleisteter Stunde, also um bis zu € 150,00 pro Jahr.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich, im März im Voraus, per Lastschrift erhoben.
Arbeits- und Reinigungsdienst
Wie in vielen anderen Vereinen auch, sorgen die Mitglieder im KVU selbst für die
Sauberkeit und den ordentlichen Zustand des Vereinsgeländes, der Bootshäuser und des
Materials. Dazu ist es nötig, dass jedes aktive, jugendliche und Familienmitglied im Jahr
mindestens 20 Stunden Arbeits- und Reinigungsdienst leistet. Andernfalls wird der
entsprechend höhere Betragssatz fällig (s.o.).
Wer neben den allgemeinen Arbeitsdiensten etwas tun möchte spricht einfach mit dem
Bootshauswart was aktuell zu erledigen ist
... denn zu tun gibt es eigentlich immer etwas.
Schnuppermitgliedschaft
Mitglieder in Schnuppermitgliedschaft:
- sind Schnuppermitglied bis Ende des Jahres, in dem sie als Schnuppermitglied beigetreten sind, d.h. die Mitgliedschaft endet automatisch am Ende des Beitritts-Jahres.
- zahlen einen Beitrag von 40 € ( also für höchstens 1 Jahr , der Beitrag fällt auch bei kürzerer Mitgliedschaft in voller Höhe an, da - siehe oben - die Mitgliedschaft am 31.12. des Eintrittsjahres automatisch - ohne besondere Kündigung - endet)
- zahlen keine Aufnahmegebühr
- leisten keinen Arbeitsdienst
- haben kein Stimmrecht bei der JHV;
- das Lastschriftverfahren ist vorgeschrieben
und
- die Schnuppermitgliedschaft gilt für höchstens für ein Jahr, aber nie länger als bis zum 31. 12. des Jahres des Beitritts !!
- Entscheidet sich das Schnuppermitglied am Ende der Schnupperzeit für eine Verlängerung der Mitgliedschaft über das Jahr hinaus, wandelt sich die Schnuppermitgliedschaft in eine ordentliche Aktive Mitgliedschaft mit normalen Beiträgen für die Folgejahre und die Aufnahmegebühr ist im Folgejahr nachzuzahlen.
Aufnahmeantrag
Aufnahmeantrag und Beitragsordnung
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